Rechtliches zu Luftaufnahmen
Neue Drohnenverordnung
Die neue Regelung umfasst viele Verbote aber auch Chancen für Profis weiterhin Ihre Einsätze durchzuführen. Ich informiere dich vor jedem Auftrag, ob ein Aufstieg und damit eine Produktion möglich ist.
gültig ab 01.01.2021
EASA, LBA und RDW Zertifizierung – Nachweis Fernpilot nach A1/A3 und A2
Ich bin nun zertifizierter EASA, LBA und RDW Fernpilot. Dieses Zertifikat wurde mir nach einer Schulung mit anschließender Prüfung vom Luftfahrt Bundesamt erteilt. Somit bin ich berechtigt UAS (Drohnen) nach der offenen Kategorie A1/A3 und A2 zu fliegen.