Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

TH-Fotomedia – Tim Hartmann

Stand Januar 2021

  1. Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Diese allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign (im Folgenden Fotograf genannt).
    • Gegenstand der AGB ist die Erstellung und Überlassung von Fotografien, Entwürfen, Grafiken, Videomaterial, Werbemittel, Webdesign wie z. B. Webseiten zu dem vertraglich vereinbarten bzw. im angenommenen Angebot formulierten Zweck. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassene Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie dem Kunden vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
    • Die vom Fotografen durchgeführten Aufträge werden ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten AGB abgewickelt. Der Auftraggeber erkennt diese Bedingungen für den vorliegenden Auftrag und zugleich für alle zusätzlichen und zukünftigen Geschäfte mit dem Fotografen an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Mit der schriftlichen Annahme des Angebotes gilt der Auftrag als erteilt und die AGB als Bestandteil des Angebots als akzeptiert.
  1. Gegenstand des Auftrages
    • Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von Lichtbildern sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Bildern für den vertraglich vorausgesetzten Zweck.
    • „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
    • Gestaltungsberatung und Konzeptentwicklungen sind eigenständige Leistungen des Fotografen. Soweit sie in dem erteilten Auftrag nicht enthalten sind und vom Kunden aber gewünscht werden, können sie gesondert in Rechnung gestellt werden.
    • Es gilt nur das als vereinbart, was im Angebot beinhaltet oder in der Auftragsbestätigung mit Zustimmung des Fotografen ergänzt ist und oder zuvor bei der Auftragserteilung besprochen und schriftlich festgehalten
    • Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vom Fotografen vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots beim
    • Im Rahmen des Auftrags besteht ansonsten Gestaltungsfreiheit des Fotografen.
    • Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.
    • Angebote sind stets freibleibend.
    • Mündlich vereinbarte Bedingungen, wie auch Sonderbedingungen, bedürfen für ihre Wirksamkeit der schriftlichen Form.
    • Der Kunde stellt dem Fotografen alle Inhalte, die zur Erfüllung des Auftrages notwendig sind, zur Verfügung. Dabei ist eine zeitnahe Datenlieferung Grundlage für die Erfüllung des Vertrages und somit unabdingbar.
  • Bereitstellung des gelieferten Materials:
    • Texte in Word, PDF oder gängigen Textbearbeitungsformaten
    • Bilder in ausreichend hoher Auflösung, als jpg.
    • Logo als freigestellte .eps, .pdf oder .ai Datei
    • Mögliche Zugangsdaten zu Webhosting-Anbietern, bestehende Website o.ä.
  • Falls Dateien oder Texte nicht in den entsprechenden Formaten vorliegen, können wir hierbei gerne behilflich sein, es entstehen dadurch Mehrkosten nach Aufwand.
  • Auf Wunsch können auch Bilder/Grafiken für die Gestaltung der Website aus Bilddatenbanken, wie auch aus Bilddatenbank des Fotografens bereitstellen. Auch hier entstehen Mehrkosten nach Aufwand und Kosten für die Bilder/Grafiken selbst.
  • Wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, darf der Fotograf die Leistungen auch von Dritten erbringen lassen.
  1. Auftrags- und Terminvereinbarung
    • Die Buchung eines Fotoshootings ist verbindlich. Durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung (auch eine eindeutige Bestätigung via E-Mail / Messenger / WhatsApp / SMS ist bindend) des Auftraggebers kommt der Auftrag zustande.
    • Der Auftrag kommt spätestens durch die Annahme der Leistung unter Geltung dieser AGB zustande.
    • Änderungen des Auftrags bedürfen der Schriftform und der gegenseitigen Einvernehmung.
    • Bei Auftragsbestätigungen bedarf es der Überprüfung der Richtigkeit des Inhalts und handschriftlichen Unterschrift ggf. mit Firmenstempel versehenen Bestätigung, welche entweder auf dem Postweg oder via E-Mail an den Fotografen zurückgesendet wird. Mit dieser Zusendung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, somit sind für unsere Dienstleistungen der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten.
  • Bei Mediendesign durch den Fotografen:
    • Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung vom Auftraggeber nimmt TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign die Arbeit auf und erstellt innerhalb der vereinbarten Frist einen entsprechenden Musterentwurf.
    • Der Musterentwurf, weitere Daten z. B. Printmedien, wie auch Webseiten, werden dem Auftraggeber zur Prüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt.
    • Der Auftraggeber hat das Recht auf Änderung/Nachbesserung durch den Fotografen, nach Einsichtnahme des Erstentwurfes. Ein Zweitentwurf kann bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfes gefordert werden. Über dies hinaus entstehende Änderungswünsche bedürfen einer Abrechnung des entstandenen Zusatzaufwandes auf Stundenbasis der aktuellen Preisliste.
  • Bei Nichtabnahme unseres Entwurfes, auch Zweitentwurfes, in Verbindung mit einem Auftragsrücktritt, entbindet den Auftraggeber nicht von seiner verbindlichen erteilten Bestellung. Somit behält der Fotograf den Vergütungsanspruch für bereits begonnene und geleistete Arbeiten und das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
  1. Honorare und Nebenkosten
    • Es gilt das vereinbarte Honorar. Dieses wird in Form eines Paketpreises oder einer festgelegten Pauschale festgelegt. Alle aufgeführten Honorarpreise verstehen sich als Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19 UStG.
    • Das Honorar ist bei Ablieferung der Aufnahmen fällig. Spätestens jedoch 7 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen.
    • Das Honorar nach 1 Ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial, Werbemittel, Website, o.ä. nicht durch den Kunden veröffentlicht wird.
    • Durch den Auftrag anfallende Nebenkosten (z.B. Materialkosten, Requisiten, Modellhonorare, Reisekosten, Spesen etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Auf die vom Fotografen in Rechnung gestellten Honorare und sonstigen Entgelte ist die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.
    • Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Fotografen bestrittener bzw. nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Fotografen zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen.
    • Rechnungen werden via Überweisung erbracht, Kleinstbeträge können auch als Barzahlung erbracht werden.
    • Etwaige Mahnkosten, bei nicht rechtzeitiger oder nur teilweiser Begleichung des Betrages hat der Auftraggeber zu tragen.
    • Nachbestellungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, werden gesondert berechnet.
    • Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen den Fotografen zur Korrektur auch bei bereits erstellten Rechnungen. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise in Euro € ohne 19% MwSt. gemäß §19 UStG. Sie gelten nur für den vorliegen den Auftrag. Der Fotograf ist berechtigt vom Auftrag zurückzutreten oder bei vereinbarter Teilzahlung Leistungen auszusetzen, wenn erkennbar ist, dass der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Ist der Auftraggeber mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht berechtigt, über die erbrachten Leistungen zu verfügen. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht innerhalb des Fälligkeitstermins nicht nach, so ist TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign dazu berechtigt, bei noch nicht abgeschlossener Zahlung, einen Verzugszins in Höhe von 5 % des Rechnungsbetrages dem Auftraggeber gegenüber geltend zu machen. Bei erfolglosen Mahnungen behält sich der Fotograf das Recht vor, ein Inkasso- bzw. Mahnverfahren einzuleiten.

Überweisungen sind zu richten an:

                  Empfänger: Tim Hartmann

                  IBAN: DE83760610250000561886

                  BIC: GENODEF1LAU

                  Verwendungszweck: Ihre Rechnungsnummer

  1. Ausfallhonorar
    • Ist der Auftraggeber aus wichtigen Gründen (Krankheit, höherer Gewalt) verhindert und kann den vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, so muss er dies mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin mitteilen. Anderenfalls bleibt die Pflicht zur Zahlung des Honorars, wie auch bei keiner Mitteilung einer Absage durch den Auftraggeber, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, zu 100% bestehen.
    • Wird ein Auftrag aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt oder abgesagt, kann er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars berechnen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
    • Das Ausfallhonorar erhöht sich auf 100% bei Absagen, die erst innerhalb des dem Shooting-Tages erfolgen, wie auch bei keiner Mitteilung einer Absage durch den Auftraggeber, die der Fotograf nicht zu vertreten hat.
    • Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Fotograf zu vertreten hat, so steht ihm ebenfalls das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Fotograf mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen überschritten oder verschoben bzw. aus Gründen wiederholt, die nicht vom Fotografen zu vertreten sind, z.B. bei nachträglich abweichenden Wünschen vom Briefing, schlechtem Wetter, nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Produkten, Nichterscheinen der Fotomodelle, unnötige Wartezeiten vor Ort, Reisegepäckverlust etc., erhöht sich das Honorar im Verhältnis zu dem ursprünglich vereinbarten Honorar. Die Nebenkosten erhöhen sich in diesem Fall nach Aufwand. Alle bereits entstanden Nebenkosten, bereits geleistete Vorbereitungszeiten oder bereits entstandene Kosten und oder Ansprüche von Erfüllungsgehilfen des Fotografen sind in jedem Fall zu 100% zu erstatten.
    • Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur kurzfristigen Übernahme von Fremdkosten, die im Shooting-Zusammenhang im Vorfeld anfallen und über sein eigenes Honorar hinausgehen. Die Fremdkosten werden vom Auftraggeber zum Shooting-Beginn zu 100% beglichen. Der Fotograf ist berechtigt bei einer Weigerung der Vorauszahlung aller Fremdkosten seitens des Auftraggebers den Shooting-Antritt gleichfalls zu verweigern ohne dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
    • Ebenfalls hat der Fotograf das Recht, aus wichtigen vertretbaren Gründen (Erkrankung, höhere Gewalt, zum Shooting unpassendes Wetter, etc.) den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
    • Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teile umfassen, ist der Fotograf berechtigt Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu erstellen.
  1. Absage durch den Fotografen- Änderungen im Fotoshooting-Ablauf
    • Kann der Fotograf aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, ist der Fotograf berechtigt den Termin abzusagen und/oder zu verschieben. Der Auftraggeber wird darüber telefonisch, per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Messenger informiert. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
    • Ebenso wird sich der Fotograf bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass kein Ersatzfotograf gefunden wird oder der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet der Fotograf nicht.
    • Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes bzw. -Tages berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting durch den Fotografen abgesagt werden, erstattet diese zeitnah bereits gezahlten Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen des Fotografen.
  1. Shooting-Ausfall aufgrund der Unmöglichkeit einer Durchführung

Liegt ein Ereignis vor, aufgrund dessen das Shooting in der vereinbarten Form nicht durchgeführt werden kann und dieses Ereignis von keinem der Vertragspartner zu vertreten ist, wird zunächst versucht ein Ersatztermin zu finden. Es ist dann nötig den Terminkalender des Fotografen zu berücksichtigen.

  1. Nutzungsrechte
    • Der Fotograf ist der alleinige Inhaber des Urheberrechts, im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz, an den Fotografien und seinen Ideen zur Umsetzung. Dem Auftraggeber werden Bildnutzungsrechte ausschließlich zu dem vertraglich vereinbarten und im Angebot enthaltenen Zweck eingeräumt. Im Zweifel erwirbt der Kunde an den Bildern nur einfache Nutzungsrechte in dem vertraglich festgelegten Zweck, welche nicht übertragbar sind. Dieses beinhaltet die private, nicht kommerzielle Nutzung. Ist eine Verwendung für kommerzielle Zwecke gewüsnscht, bedarf dies der vorherigen Zustimmung der Fotograf und einer schriftlichen Festhaltung im Vertrag.
    • Ohne ausdrückliche Zustimmung des Fotografen dürfen keine Nutzungsrechte an Dritte auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen übertragen werden. Insbesondere erwirbt der Auftraggeber kein Eigentum an den erstellten Fotografien oder dem überreichten Fotomaterial.
    • Die sich aus dem Angebot ergebende Nutzung ist durch das Honorar abgedeckt. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung und ist gesondert zu entgelten.
    • Erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Honorare darf der Auftraggeber die Lichtbilder im vertraglichen Umfang nutzen.
    • Sämtliche Eigentumsrechte am Original des Werkes verbleiben beim Fotografen. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die von ihm hergestellten Fotografien oder Datenträger, auf denen diese Fotografien gespeichert sind, Übergabe der Lichtbilder an den Auftraggeber zu archivieren.
    • Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW / JPEG) ist ausgeschlossen.
    • Jede Art von Vervielfältigung, Reproduktion, Veränderung, Bearbeitung, öffentliche Wiedergabe, Umgestaltung zur Reproduktion auf andere Bildträger etc. bedarf, soweit sie nicht von der vertraglich vereinbarten Bildnutzung im Angebot gedeckt ist, der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Insbesondere ist der Auftraggeber nicht berechtigt, das Werk zu scannen und/oder digital, auch in Teilen zu speichern, zu bearbeiten, umzugestalten, zu vervielfältigen, zur Herstellung neuer digitaler Bilder zu verwenden bzw. auf andere Medien- und Bildträger zu übertragen.
    • Bei unberechtigter Verwendung, Veröffentlichung oder Vervielfältigung vor Begleichung von in direktem Zusammenhang stehenden Rechnungen, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Mindesthonorar des fünffachen vereinbarten Nutzungshonorars und bei nicht explizit ausgewiesenen Nutzungshonoraren des fünffachen vereinbarten Tagessatzes / Honorars fällig.
    • Bei Veröffentlichungen wird der Kunde den Fotografen in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.
    • Mögliche Verweise zu dem Fotografen:
      • th-fotomedia.de
      • in Sozialen Medien, das dortige Profil des Fotografens @th-fotomedia
      • und/oder den Fotografen namentlich zu nennen th-fotomedia.de/TH-Fotomedia/Tim Hartmann

Diese sind unmittelbar beim Bild zu setzen oder in einem Impressum/Fotonachweisverzeichnisses deutlich zu Kennzeichnen.

  • Fotoaufnahmen in Form von Bewerbungsbildern werden grundsätzlich für den privaten Gebrauch des Kunden (Verbraucher) erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen und in den Familien- und Bekanntenkreis auch weiterzugeben zu dürfen.
  • Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu. Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media und Bewerbungsportalen gestattet.
  • An geeigneter Stelle auf erstellten Webseiten darf TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign einen Hinweis auf die Urheberschaft anbringen.
  • Eine Weitergabe oder Weiteverkauf der durch das Urheberrecht geschützten künstlerischen Werke, insbesondere Entwürfe, Layouts, Templates und Grafiken, ist nur in Absprache mit TH-Fotografie – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign möglich.
  1. Referenz

Der Fotograf ist berechtigt, die von ihm hergestellten Fotografien zum Zwecke der Eigenwerbung in jeglicher Form von Medien zu verwenden, soweit die Fotografien nicht kundenseitig einer Geheimhaltungspflicht unterliegen oder abgebildete Personen Widerspruch einlegen oder anderweitige schriftliche vertragliche Regelungen zwischen Auftraggeber und Fotograf getroffen worden sind. Der Auftraggeber wird den Fotografen auf das Vorliegen derartiger rechtlicher Hindernisse hinweisen. Erfolgt kein solcher Hinweis, gelten sämtliche für die Veröffentlichung erforderlichen Drittrechte als vom Auftraggeber geklärt.

  1. Abnahme, Korrektur, Haftung und Schadensersatz
    • Der Auftraggeber ist zur Abnahme verpflichtet, sofern die Leistungen den vereinbarten Anforderungen entsprechen. Nach Eingang der Bestätigung durch den Auftraggeber ist der Fotograf verpflichtet, dem Auftraggeber die in dem Auftrag beschriebene Leistung in vereinbarter Form zur Verfügung zu stellen (z. Bsp. Übergabe eines Datenträgers, Übersendung der erforderlichen Daten).
    • Der Auftraggeber hat kein Recht, Ausbesserungen oder Erweiterungen durch eine andere Agentur oder Dienstleister ausführen zu lassen und diese dem Fotografen in Rechnung zu stellen.
    • Mängelrügen müssen umgehend nach Erhalt des Materials schriftlich erfolgen. Nach Ablauf einer Frist von drei Werktagen oder einer vollständigen Begleichung des vereinbarten Honorars, gilt das Werk in Bezug auf offene Mängel als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
    • Mögliche Schadenersatzansprüche des Auftraggebers (Unternehmer) gegen den Fotografen verjähren gemäß § 634 BGB in einem Jahr, soweit sie nicht auf vorsätzlichem Handeln beruhen. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Lieferung der erstellten Werke.
    • Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber dem Fotografen verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
    • Schadenersatzansprüche gegen den Fotografen oder seine Erfüllungsgehilfen sind nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln möglich, es sei denn, es handelt sich um eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie um Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    • Für Foto-Modell-Kosten, Reisespesen, Kosten für Hair & Make-up Artisten oder Visagisten, etc. haftet der Fotograf nicht.
    • Die Geltendmachung eines mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen. Geht das Werk beim Fotografen unter, ohne dass er dies zu vertreten hat, so berührt dies seinen Honoraranspruch nicht.
    • Die Verhinderung des Fotografen durch Krankheit oder höhere Gewalt versucht keine Schadensersatzansprüche auf Seiten des Auftraggebers.
    • Die Gefahr für den zufälligen Untergang und oder die Beschädigung geht auf den Auftraggeber über, sobald das zu liefernde Material an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Dies gilt auch, wenn der Fotograf selbst den Transport ausführt. Der Transport wird von dem Fotografen nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf dessen Kosten versichert.
    • Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen sind der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des vereinbarten Honorars. Beiden Vertragsparteien bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu führen, ein höherer bzw. ein geringerer oder gar kein Schaden sei entstanden. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
    • Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Der Fotograf übernimmt hierfür keine Haftung.
    • Der Fotograf übernimmt keine Haftung für zum Shooting mitgebrachte Wertgegenstände.
    • Der Fotograf haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Fotografen liegen.
    • Für Schäden an oder Verlust von digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.
    • Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber bzw. beim Lieferanten. Die Art und Weise der Übermittlung kann der Fotograf, wenn nicht anders schriftlich vereinbart ist, bestimmen.
    • Die Verpflichtung des Auftraggebers besteht darin das von Ihm zur Verfügung gestellte Material für u.a. Grafikdesign, Mediendesign, Webseiten o.ä. auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuelle notwendige Erlaubnisse zur Verwendung der Materialien hierfür einzuholen.
      • Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers
      • Davon ausgenommen sind Materialien wie Skripte, Entwürfe, Bilder und Videodateien, welche durch TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign beschafft wurden.
    • Die Verantwortung für Richtigkeit und deren Inhalt von eventuellen Textinhalten oder sonstigen Veröffentlichungen trägt alleine der Auftraggeber.
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen freigestellt, die Dritte gegen Sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Der Auftraggeber trägt, bei einer etwaigen Rechtsverfolgung, die Kosten.
    • Der Fotograf haftet nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign haftet nach Abschluss der Arbeiten nicht für aus unterlassenen oder selbst eingespielten Homepage-Updates und -Daten entstandenen Schäden.
    • Abnahme der Website hat innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung an den Kunden, durch den Kunden zu Erfolgen. Sollten etwaige Mängel festgestellt werden, so wird TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign, diese zeitnah beheben. Gleichzeitig gilt die erfolgreiche Beseitigung der Mängel als Endabnahme. Werden im Anschluss an die Endabnahme noch Mängel festgestellt, so werden diese separat abgerechnet. Auch liegt eine Endabnahme automatisch vor, sobald der Kunde TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign mit der endgültigen Online-Stellung beauftragt hat.
    • Soweit nicht anderes vereinbart ist, sind wir nicht für den Inhalt einer von uns erstellten Website oder Druckmedien/Werbemittel verantwortlich. Wir erstellen keinen Inhalt (Texte, Bilder, Videos, etc.) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass wir für die Fertigstellung einer Website oder Druckmedien/Werbemittel angewiesen sind. Für eine Zeitverzögerung bei der Verfügungsstellung dieser Daten kann zu Verzögerungen bei der Fertigstellung des im Angebot/Vertrag festgehaltenen Produktes kommen, wofür wir in einem solchen Fall allein der Auftraggeber verantwortlich ist.
  1. Auftragsproduktion/Abwicklung
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Fotografen den freien Zugang zu den Örtlichkeiten und Objekten zu verschaffen, die fotografiert werden Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass sich die Örtlichkeiten und Objekte in einem fotografierbaren Zustand befinden und die Fotoaufnahmen nicht durch Baumaßnahmen oder andere störende Umstände behindert werden.
    • Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers (Property Release) zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
    • Der Auftraggeber bzw. ein von ihm Bevollmächtigter ist verpflichtet, während des Shootings anwesend zu sein und seine Zustimmung zu der gestalterischen Auffassung des Fotografen zu geben. Die Letztentscheidung obliegt dem Fotografen. Sofern weder der Auftraggeber selbst noch ein Bevollmächtigter bei dem Shooting anwesend ist, begründet die künstlerische Gestaltung des keinen Mangel. In einem solchen Fall ist jede neue Erstellung von Fotografien gesondert zu honorieren.
    • Die dem Fotografen durch den Auftraggeber zum Fotografieren gegebenen Gegenstände sind vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl etc. zu versichern; der Fotograf kann hierfür keine Haftung übernehmen.
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die abzubildenden Personen ihre ausdrückliche Einwilligung in die Herstellung und Veröffentlichung wie auch Verbreitung der Bilder abgegeben haben. Hierzu hat der Auftraggeber entsprechende schriftliche Release vorzuhalten und dem Fotografen auf Nachfrage in Kopie auszuhändigen.
  1. Druckdateien und Werbemittel
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign lässt über Drittanbieter drucken. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Garantiebestimmungen des Drittanbieters, wie auch die angegebene Lieferzeit des Drittanbieters. Für eine Lieferverzögerung kann TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign nicht aufkommen. Der Kunde muss die Werbemittel vollständig bezahlen.
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign haftet nach Freigabe der Werbemittel durch den Kunden nicht weiter für inhaltliche Fehler o.ä.
  1. Webhosting und Domain

Im Bereich Webhosting und Domain tritt TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign als Vermittler zwischen dem Auftraggeber und dem Hosting Anbieter (Provider) auf. Die Registrierung der Domain kann vom Auftraggeber selbst oder nach Bevollmächtigung von TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign im Wege des Providers veranlasst werden. TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign hat keinen Einfluss darauf, dass die Wunschdomain von der zuständigen Registrierungsstelle dem Auftraggeber tatsächlich zugeteilt wird. Bei erfolgreicher Registrierung der Domain wird der Auftraggeber mit allen Rechten und Pflichten als Domaininhaber eingetragen. Der Domaininahber ist für die bereit gestellten Informationen auf dem vom Provider zur Verfügung gestellten Hostingprodukt vollumfänglich verantwortlich. Bezüglich Webhosting und der Domain gelten die AGB des Drittanbieters (Provider, Domain Registrierungsstelle). Jede Haftung durch TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung des Webhosting und Domain direkt über den Hosting Anbieter. Eine Kündigung des Webhosting und der Domain hat nach Inkrafttreten dieser die Löschung aller Daten zur Folge. Für etwaige Sicherung der Daten ist der Auftraggeber selber verantwortlich, ausgenommen TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign wird dazu beauftragt. Ein solcher Auftrag wird von TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign gesondert verrechnet.

  1. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen
    • Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist der Fotograf darauf hin, dass der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Personen darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste/Teilnehmer durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kunden zur Verfügung gestellt werden.
    • Der Kunde (Veranstalter) hat den Fotografen im Vorfeld darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
    • Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung der Teilnehmer der Veranstaltung dem Fotografen gegenüber, stellt der Kunde damit den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
    • Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Bürogebäude, Halle, Foyer, etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen (Property Release). Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens des Fotografen zur Verfügung gestellt werden.
    • Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch den Fotografen, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
    • Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
  1. Schutzrechte Dritter/Haftung
    • Für den Fall, dass der Fotograf von dem Auftraggeber beauftragt wird, ein ihm durch den Auftraggeber zur Verfügung gestelltes Layout umzusetzen und gegen den Fotografen wegen der Umsetzung Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche von Dritten geltend gemacht werden, hält der Auftraggeber den Fotografen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei und verpflichtet sich, die Kosten für eine angemessene Rechtsverteidigung des Fotografen zu übernehmen. Der Vergütungsanspruch des Fotografen bleibt hiervon unberührt
    • Der Fotograf übernimmt keinerlei Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen und Objekte, es sei denn, es wird entsprechendes unterzeichnetes Release beigefügt. Sofern die aufzunehmenden Bauwerke, Objekte, Inneneinrichtungen etc. urheber- rechtlich geschützt sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Nutzung der Bilder erforderlichen Einwilligung der Urheber (Property Release) einzuholen und dem Fotografen auf Nachfrage in Kopie auszuhändigen. Die Einwilligung erstreckt sich auch auf die Nutzung der Bilder durch den Fotografen und/oder Dritte, denen der Fotograf Nutzungsrechte einräumt oder auf die er solche Rechte überträgt.
  1. Datenschutz und Datenerhebung gemäß DSGVO
    • Die Datenerhebung und Datenverarbeitung durch den Fotografen ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten – darunter fallen auch Lichtbilder von Personen – an Dritte findet ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung (passwortgeschützte Online-Galerie, E-Mail-Programm, NAS-Speicher, Buchhaltungsprogramm, etc.) und betriebliche Verpflichtungen (Steuererklärung) statt.
    • Es existieren gültige Verträge zur Datenverarbeitung im Auftrag – auch Auftragsdatenverarbeitung (ADV) – welche eine Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister (Online-Galerie, E-Mail-Programm, NAS-Speicher, Buchhaltungsprogramm, Web-Host, Web-Baukasten, etc.) auf Weisung des Fotografen klar regeln.
    • Der Fotograf setzt zur Datenspeicherung technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der Technik (z.B. Anti-Virus Software, Datenträgerverschlüsselung, starke Passwörter, regelmäßiges Backup, etc.) ein, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Bei technischen Weiterentwicklungen oder rechtlichen Änderungen behält sich der Fotograf ausdrücklich das Recht vor, seine Sicherheitsmaßnahmen zu ändern.
    • Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftragnehmer an folgende Adresse wenden:

TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign, Inh.: Tim Hartmann, Röthenbacher Str. 8, DE-91207 Lauf a. d. Pegnitz, Mail: info@th-fotomedia.de, Tel: +491732107190

  1. Geheimhaltung
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Kenntnisse über geschäftliche Angelegenheiten sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die vom Auftraggeber zur Leistungserbringung zur Verfügung gestellt werden.
    • TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der Geschäftsverbindung zu verarbeiten und Projekte zu referenzieren.
  1. Sonstiges
    • Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber, wenn nicht anders vereinbart, nicht gestattet.
    • Der Fotograf haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
    • Für die Datenspeicherung verwendet der Fotograf Festplatten und ein damit verbundenes NAS (Network Attached Storage (NAS, englisch für netzgebundener Speicher), die innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind.
    • Für Schäden, die durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
    • Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
    • Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt der Fotograf die digitalen Dateien auf freiwilliger Basis auf. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen.
    • Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotograf ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, der Fotograf behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.
  1. Kündigung
    • Beide Parteien können den geschlossenen Vertrag zwischen dem Auftraggeber und TH-Fotomedia – Tim Hartmann aus wichtigen Grund kündigen. Die bis zur Kündigung geleisteten Arbeiten durch TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign sind durch den Auftraggeber zu bezahlen.
    • Die Kündigunsfrist für Hosting-Pakete werden den jeweiligen Verträgen und AGB des Hosting-Anbieters entnommen.
    • Kündigung (Rücktritt) eines Vertrages durch den Auftraggeber ist jederzeit ohne Angaben von Gründen möglich und ist mündlich (telefonisch) oder schriftlich (Mail, Post) an TH-Fotomedia Tim Hartmann, Röthenbacher Str. 8, DE-91207 Lauf a. d. Pegnitz, oder per Mail an info@th-fotomedia.de zu richten. In der Kündigung (Rücktrittserklärung) muss eine eindeutige Erklärung (zum Beispiel der Entschluss den Vertrag der Dienstleistung zu kündigen) enthalten sein.
    • Die bis dahin durch den Fotografen erbrachten Leistungen werden nach Arbeitsstunden abgerechnet und in Rechnung gestellt. Die Kündigung tritt sofort in Kraft – ausgenommen sind längerfristige Leistungsverträge, die nachstehend gesondert geregelt werden.
    • Kündigung eines längerfristigen Leistungsvertrages – also Verträge mit Vorauszahlungen – durch den Auftraggeber (zum Beispiel Wartung über mehrere Monate) tritt ab dem Folgemonat des jeweiligen Monats in Kraft, bis zu dem die Vorauszahlung getätigt wurde. Eine Rückvergütung ist nicht möglich, da die Leistungen bereits erbracht wurden. Die Kündigung hat in Schriftform zu erfolgen und muss mindestens 14 Tage vor Ablauf des jeweiligen Monats bei TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign, auf dem Postweg oder per E-Mail, eingegangen sein. Bei zu spät eingegangener Kündigung verlängert sich der Servicezeitraum um einen weiteren vollen Monat. Der Kunde ist zur Fortzahlung bis zur endgültigen Aufhebung des Vertrages verpflichtet
    • Eine automatische Kündigung tritt in Kraft, wenn die vereinbarte Leistungszeit eines Vertrages beendet ist.
    • Eine außerordentliche Kündigung wird seitens von TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign vollzogen, wenn der Auftraggeber trotz wiederholter Abmahnung gegen diese AGB verstößt.
  1. Widerrufsrecht/Folgen des Widerrufs
    • Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
    • Der Widerruf ist in schriftlicher Form zu richten an TH-Fotomedia Tim Hartmann Röthenbacher Str. 8 91207 Lauf ODER an info@th-fotomedia.de. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
    • Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat der Fotograf alle Zahlungen, die er vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von dem Fotografen über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail/Messenger-Dienst in Kenntnis gesetzt.
    • Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und Pensionskosten) ist ausgeschlossen.
    • Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug des Fotografens. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
    • Der Fotograf nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
    • Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bereits begonnen wurde oder vollständig erfüllt ist, bevor der Auftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.
    • Ausgenommen hiervon sind individuell angefertigte Werke, wie Papierdrucke, Leinwände, Fotobücher, weitere Bilder o.ä. bzw. es zählen die jeweiligen Widerrufsrechte der jeweiligen Anbieter/Hersteller hierzu.
  1. Gutscheine

Gutscheine in jeglicher Form können nicht in Kombination mit Aktionsangeboten eingelöst werden. Ebenfalls ist eine Barauszahlung eines Gutscheines nicht möglich. Die Gültigkeit eines Gutscheins ist auf drei Jahre begrenzt.

  1. Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort
    • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
    • Erfüllungsort ist Lauf a. d. Pegnitz. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Hersbruck.
    • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
    • Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.
  1. Allgemeines
    • Nebenabreden oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Wird eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen AGB und des Vertrages. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, der jeweilige Geschäftssitz des Fotografen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

TH-Fotomedia – Tim Hartmann Fotografie und Mediendesign

Inh. Tim Hartmann
Röthenbacher Str. 8
DE-91207 Lauf a. d. Pegnitz
Tel: +49 (0) 173 210 7175
Mail: info@th-fotomedia.de